Wann ist eine zahnärztliche Behandlung in Vollnarkose zu empfehlen?
Eine Behandlung unter Vollnarkose ist immer dann zu empfehlen, wenn die Schmerzausschaltung mit einer lokalen Anästhesie nicht möglich ist. Ebenfalls bei Patienten, die unter ausgeprägtem Würgereiz leiden, motorisch instabilen Personen oder Personen mit geistigen Behinderungen.
Wo findet die Behandlung statt?
Die Behandlung findet bei uns in der Praxis statt. Hier finden Sie in Dr. Haack und Dr. Kranz Fachärzte sowie in Dr. Hoock einen Facharzt für Anästhesie. Unsere Assistentinnen sind speziell auch für Behandlungen unter Vollnarkose ausgebildet. Die Praxis verfügt über sämtliche moderne Einrichtungen für einen komplikationsfreien Ablauf der Behandlung. Ein Aufwachraum ist ebenso vorhanden. Hier haben Sie die Möglichkeit, nach Ablauf der Behandlung unter medizinischer Überwachung noch einige Stunden auszuschlafen, bis Sie in Begleitung nach Hause gehen dürfen.
Kann man in einer Narkosesitzung das gesamte Gebiß sanieren?
In der Regel schon. Es ist sogar sinnvoll, die ganze Behandlung in einer einzigen Sitzung durchzuführen, nur geht das leider nicht immer. Zuweilen muß der Kiefer erst einige Wochen heilen, bevor man überhaupt Zahnersatz anfertigen kann. Ansonsten wird eine Komplettsanierung in einer Sitzung angestrebt. Problemlos können Zahnentfernungen, Füllungen, etc. in einer Sitzung erfolgen.
Wie lange dauert eine Behandlung unter Vollnarkose?
Die Behandlungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Zahnsanierung und kann von wenigen Minuten bis zu mehreren Stunden dauern. Nach einer eingehenden Untersuchung können wir Ihnen schon einen ziemlich genauen Zeitrahmen für die Sanierung unter Vollnarkose geben.
Wer eignet sich für die Behandlung unter Vollnarkose?
In Vollnarkose kann im Grunde jede Person behandelt werden, vom zweijährigen Kind bis ins hohe Alter ist alles möglich. Voraussetzung dafür ist der Gesundheitszustand und Ihre Mitarbeit.
Wie sicher ist die Narkose?
Neue Narkosemittel, die für eine gute Verträglichkeit, eine schnelle Ausscheidung aus dem Organismus und geringe Nebenwirkungen sorgen, senken das Narkoserisiko. Dabei müssen Sie keineswegs fürchten, dass eine Gebiß-Sanierung unter Vollnarkose gefährlicher ist als etwa in einem Krankenhaus. Dank moderner, computerüberwachter Austattung sowie unserer Spezialausbildungen wird die ambulante Durchführung der Narkose zu einer sehr sicheren Maßnahme. Ein Restrisiko besteht leider immer. Darüber werden Sie allerdings in einem ausführlichen Vorgespräch gut informiert.
Ich habe gehört, daß sie Narkosegase gefährlich sind!
Das stimmt nicht. Vor 20 Jahren hat man gefährliche Narkosegase verwendet. Die Mittel, die heutzutage benutzt werden, sind sehr gut verträglich. Eine Kumulation der Narkosestoffe in den Körper findet nicht statt. Das heißt, daß sogar mehrere Narkosen in einem Jahr problemlos machbar sind.
Welche Risiken gibt es bei der Behandlung unter Vollnarkose?
Die Risiken und Komplikationen, die bei der Behandlung unter Vollnarkose auftreten können, werden Ihnen von uns in einem persönlichen Gespräch näher erläutert. Das liegt an Ihrer Individualität. An dieser Stelle dazu Angaben zu machen, wäre nicht zuverlässig.
Kann man während der Narkose Schmerzen haben?
Theoretisch ja. Es werden in der Literatur Fälle beschrieben, in denen Patienten während der Vollnarkose unter Schmerzen gelitten haben, ohne sich dabei bemerkbar machen zu können. So etwas ist dank moderner Schmerzmittel und gute Überwachung so gut wie ausgeschlossen. Die Fälle, über die Sie vielleicht irgendwo gelesen haben, sind keine Schauermärchen, doch wurde Ihnen dort auch gesagt, wie selten dies auftritt? Sprechen Sie mit uns offen darüber, wenn genau das Ihr Sorgenpunkt ist. Wir setzen überdies auch in Vollnarkose zusätzliche Lokalanästhetika ein. Das hat den Vorteil, daß Sie nach dem Ausschlafen (wenn die Narkose weg ist) nicht sofort Schmerzen bekommen.
Aber was ist danach?
Schmerzen danach können wie nach jeder zahnärztlichen Behandlung auftreten. Die Behandlung unter Vollnarkose bedeutet nicht mehr, aber auch nicht weniger Schmerzen als in einer Routine-Behandlung. Bei langen Sitzungen kann allerdings die Kiefernmuskulatur etwas verspannt sein. Ebenfalls kann der Hals wegen des Tubus' etwas wehtun. Weitere Nebenwirkungen werden Ihnen von dem Anästhesisten in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt. Geeigente Schmerzmittel für die Zeit danach bekommen Sie von uns selbstverständlich ausreichend und automatisch. Keine Sorge an dieser Stelle: unsere Arbeit hört nicht auf, sobald Sie wieder aufgewacht sind. Wir bleiben bei Ihnen!
Wenn ich wieder aufgewacht bin, darf ich gleich nach Hause gehen?
Nein, Sie dürfen die Praxis für einige Stunden nicht verlassen. Hier werden Sie überwacht und betreut, bis der Anästhesist entscheidet, daß Sie nach Hause dürfen. Sie müssen sich für die Rückkehr eine Fahrgelegenheit besorgen, da Sie weder Auto noch alleine mit den öffentlichen Verkehrsmittel fahren dürfen.
Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?
In der Regel sind die Kosten für die Vollnarkose von Ihnen selbst zu tragen. Hier ist zwischen zahnärztlichen Maßnahmen - diese werden in Rahmen der gesetzlichen Vorschriften immer von der Kasse getragen - und den reinen Kosten für die Vollnarkose zu unterscheiden.
Gibt es Außnahmen, bei denen die Krankenkassen die Kosten übernehmen?
Die Kosten werden unter bestimmten Bedingungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Als Indikationen gelten nach jetzigem Stand z. B.: nicht kooperierende Kinder bis 12 Jahre, geistig Behinderte, Personen mit einer Unverträglichkeit gegen zahnärztliche Betäubungsmittel oder so genannte Anästhesieversager (Betäubungsmittel wirken nicht). Ebenfalls können auch andere Faktoren eine Indikation rechtfertigen. Bitte lassen Sie sich hierfür von uns beraten. Privat Versicherte erhalten eine Erstattung abhängig vom gewählten Tarif – bitte fragen Sie hierzu bei Ihrer Versicherung nach.
Was kostet die Zahnbehandlung in Vollnarkose?
In Abhängigkeit von Ihrer Behandlung unterscheiden sich die Kosten nicht unerheblich. Auch hier möchten wir an dieser Stelle von voreiligen Informationen zurücktreten. Sprechen Sie mit uns - die "Geldfrage" wird bei uns stets wie jede andere Frage behandelt, offen und ehrlich. Wir orientieren uns dabei an einer Lösung für Sie, nicht für uns.
Kann ich die Kosten für die Narkose in Raten bezahlen?
Grundsätzlich: selbstverständlich! Da sowohl wir als auch die Anästhesisten mit einem Rechenzentrum zusammenarbeiten, müssen wir die Möglichkeit der Ratenzahlung erst bei dem Rechenzentrum anfragen. Wenn das Rechenzentrum zusagt, können Sie die Behandlungskosten in monatlichen Raten begleichen.
Ich bin Angstpatient. Ich bekomme eine Bescheinigung vom Psychotherapeuten.
Wenn Sie unter einer nach ICD diagnostizierten Zahnbehandlungsphobie leiden und eine Standard-Behandlung nicht möglich ist, kann Ihnen der behandelnde Psychotherapeut eine Bescheinigung ausstellen, daß eine Zahnbehandlung in Vollnarkose notwendig ist. In diesem Fall kann eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose unter Umständen auf Kosten der Krankenkasse stattfinden. Jedoch auch hier gilt: Sprechen Sie mit uns darüber.