Wann sollte eine kieferorthopädische Behandlung beginnen?

Fast jedes zweite Kind in Deutschland unterzieht sich einer kieferorthopädischen Behandlung. Ein optimales Timing ist dabei entscheidend. Das Lebensalter ist hierbei nicht alles. Viel wichtiger ist der so genannte Durchbruchsbefund der Zähne. Bei einigen Kindern kommen die zweiten Zähne früher, bei anderen später als normal. Der Zeitpunkt für eine passende Behandlung hängt jeweils von dieser individuellen Entwicklung des Kindes ab.

Frühbehandlung des Milchgebisses

Überbisse von mehr als 9 Millimeter zum Beispiel können wir schon in diesem jungen Patientenalter behandeln. Eine entsprechende Therapie ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn wir dem Kind so genannte Habits wie das Daumennuckeln abgewöhnen können (kieferorthopädische Prophylaxe). Besonders effektiv sind so genannte Entwöhnungssauger und Mundvorhofplatten, welche einen Nuckel zwischen den Schneidezähnen verhindern und zudem kieferorthopädisch arbeiten.

Frühbehandlung nach der Einschulung

Mit dem Eintritt in die Schule und damit in der ersten Phase des Zahnwechsels, wenn die zweiten Zähne erstmals durchbrechen, sollten vor allem angeborene und extrem schwere Zahnfehlstellungen und Kieferfehllagen korrigiert werden.

Reguläre Behandlung ab neun Jahren

Die reguläre kieferorthopädische Behandlung erfolgt mit neun bis 10 Jahren, wenn die späte Phase des Zahnwechsels einsetzt. Das ausgeprägte Wachstum in dieser Zeit verursacht eine hohe Reaktionsfreudigkeit der Kiefer und bietet somit größere Behandlungserfolge. Klammern oder Spangen bremsen oder beschleunigen das Wachstum und lenken die Zähne in die richtige Position.

Ein weiterer Vorteil: Die Patienten sind in diesem Alter oft noch zugänglicher und kooperativer als während der Pubertät. Die Phase des abgeschlossenen Zahnwechsels, aber noch vorhandenem Wachstums, eignet sich besonders für Therapien, die mit Multiband/-Bracket-Apparaturen gelöst werden können.

Erwachsene

Kieferorthopädische Behandlungen lassen sich in jedem Alter durchführen. Die Art der Behandlung wird dem Alter auch gerecht, zum Beispiel in optischer Hinsicht: Unsere "unsichtbaren Zahnspangen" ermöglichen es jedem Erwachsenen, unauffällig kleinere oder größere Korrekturen vornehmen zu lassen, ohne in irgend einer Weise eingeschränkt zu werden. So lange gesunde Zähne und genügend Knochenstruktur vorhanden sind, gibt es für eine kieferorthopädische Behandlung keine Altersgrenze.

Auch mit 60 oder 70 Jahren kann eine Behandlung noch sinnvoll sein. Beispiel: Aufrichtung eines nach vorne gekippten Zahnes, um dann eine festsitzende Brücke eingesetzt zu bekommen. Dies rettet Sie vor einer herausnehmbaren Prothese.

Behandlungskosten

Bezahlt die Kasse die Frühbehandlung, muß sie nach eineinhalb Jahren beendet werden. Bei der frühen und der regulären Behandlung liegt die von den gesetzlichen Krankenkassen gesetzte Obergrenze bei vier Jahren. Durchschnittlich dauert eine aktive Gebißkorrektur drei Jahre. Falls eine längere oder etappenweise Behandlung nötig ist, läßt die Kasse eventuell ein Prüfgutachten erstellen. Das Einverständnis der Kasse ist nur dann zu erwarten, wenn das Kind gut mitarbeitet, die Klammer also regelmäßig trägt.

Bei allen Bedenken und Überlegungen versichern wir Ihnen: Wir haben schon so manche Lösung gefunden. Das Ergebnis ist dann nicht nur sehr schön, sondern auch sehr rentabel. Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung liegen praktisch immer unter den Folgekosten, die fast zwangsläufig bei unbehandelten Fehlstellungen von Zahn und Kiefer entstehen.